Neues Programm zur Unternehmensförderung geht an den Start

Pressemitteilung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg vom 26.4.2023

 

Auftaktveranstaltung für die Brandenburger Richtlinie zur Förderung von Unternehmen aus dem Just Transition Fund heute in Cottbus

Cottbus, 26. April 2023. Als erstes Brandenburger Programm zur Förderung des Strukturwandels aus dem Just Transition Fund (JTF) geht die JTF-Richtlinie zur Unternehmensförderung an den Start. Darüber hat Wirtschaftsminister Jörg Steinbach heute bei der Auftaktveranstaltung in Cottbus informiert. Der JTF ist ein Förderinstrument der EU-Kommission, das in Deutschland darauf ausgelegt ist, die mit dem Kohleaus¬stieg verbundenen Folgen für den Wirtschaftsstandort und für den Arbeitsmarkt zu bewältigen. Im Herbst 2022 hatte die Europäische Union die „Territorialen Pläne für einen gerechten Übergang“ (TJTP) genehmigt. Auf dieser Grundlage erarbeitete das brandenburgische Wirtschaftsministerium in den vergangenen Monaten das neue Unternehmensförderprogramm. Unterstützt wird damit die gewerbliche Wirtschaft, vor allem das verarbeitende Gewerbe. Ab sofort können sich Unternehmen bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) zur Förderung beraten lassen, Anträge  können voraussichtlich ab Mitte August bei der ILB gestellt werden. 

Insgesamt sind rund 238 Millionen Euro für die JTF-Unternehmensförderung vorgesehen, davon rund 170 Millionen Euro für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und etwa 68 Millionen Euro für Großunternehmen. Vorrangig hilft das Programm somit direkt vom Braunkohleausstieg betroffenen KMU. Damit sollen auch die in der Region vorhandenen Entwicklungspotenziale außerhalb der Braunkohlewirtschaft gehoben werden. Darüber hinaus ist eine Transformationsberatung vorgesehen, um die KMU bei der vielfach erforderlichen Neuausrichtung ihrer Geschäftstätigkeit zu unterstützen. Um die Region auch für junge Unternehmen attraktiver zu machen, ist für mittelständische Firmen, die nicht älter als drei Jahre sind, ein sogenanntes Startgeld vorgesehen, das über zwölf Monate gezahlt werden kann. 

Minister Steinbach dankte bei der Auftaktveranstaltung den vor Ort Verantwortlichen, vor allem den Kammern und Verbänden, für die konstruktive Zusammenarbeit bei der Abstimmung der Richtlinie. „Mit dem JTF zeigt die Europäische Union, dass die Kohleregionen mit den Herausforderungen des Strukturwandels nicht alleine gelassen werden. Die Förderung aus dem JTF ermöglicht uns die direkte Unterstützung von Unternehmen“, sagte Steinbach. „Das Programm hilft, dem perspektivischen Verlust von Arbeitsplätzen in Folge des Kohleausstiegs zu begegnen und sowohl den Unternehmen als auch den Menschen in der Region eine neue Perspektive zu geben. Mit der JTF-Richtlinie zur Unternehmensförderung wird eine Lücke geschlossen, die das Strukturstärkungsgesetz gelassen hat“, sagte Steinbach. Der Minister zeigte sich überzeugt, dass „die JTF-Unternehmensförderung zu einer neuen Aufbruchstimmung in der Lausitz beitragen“ werde. 

Die Präsidentin der Handwerkskammer Cottbus, Corina Reifenstein, erklärte: „Der Strukturwandel betrifft in erster Linie die vielen kleinen und mittelständischen Handwerksbetriebe. Es ist daher der richtige Weg, dass sie nun mit dem JTF eine Förderung bekommen, um sich an verändernde Wettbewerbsbedingungen anzupassen. Wir haben dies als Handwerkskammer immer eingefordert. Den Wandel begreifen die Unternehmen als Chance. Sie entwickeln neue Geschäftsfelder, optimieren bestehende Geschäftsmodelle, bilden Mitarbeiter weiter. Das alles stärkt die Lausitz.“

Der Präsident der Industrie- und Handelskammer Cottbus, Jens Warnken, sagte: „Lange hat die Wirtschaft auf die JTF-Richtlinie gewartet, die eine direkte Unternehmensförderung der vom Strukturwandel betroffenen Unternehmen in der Lausitz und in Dahme-Spreewald möglich macht und Investitionen in neue Wirtschaftsstrukturen unterstützt. Die Diskussionen mit dem Wirtschaftsministerium um Fördertatbestände und Rahmenbedingungen waren intensiv und sind mit Blick auf die Weiterentwicklung dieser und der dazugehörigen Richtlinien nicht beendet. Gemeinsam mit der HWK Cottbus und der ILB werden wir die Betriebe zu dem Förderprogramm und zur Passfähigkeit ihrer Projekte beraten. Groß ist auch der Wunsch der Betriebe, die seit Monaten mit Projektideen in den Startlöchern stehen, nach einer schnellen Antragsbearbeitung und zeitnahen Auszahlung der Fördermittel bei der ILB.“

Kerstin Jöntgen, Vorstand der Investitionsbank des Landes Brandenburg, betonte: „ILB und MWAE haben bei der Erstellung der Richtlinie in den vergangenen Monaten eng zusammengearbeitet. Dies ist auch die Grundlage für den Einsatz unseres neuen digitalen Kundenportals, das wir den Unternehmen für die Antragstellung bei der JTF Unternehmensförderung zur Verfügung stellen werden. Wir stehen für die Beratung und die Bearbeitung des Förderprogramms mit einem eigenen Team in unserem Lausitz-Büro in Cottbus ab sofort als Ansprechpartner vor Ort bereit. Wir werden in den kommenden Wochen Workshops und Informationsveranstaltungen für die Unternehmen in der Lausitz anbieten, um über Details der Richtlinie und der Antragstellung zu informieren.“

Hintergrund:
Die EU stellt den deutschen Braunkohlerevieren mit dem Just Transition Fund insgesamt rund 2,3 Milliarden Euro bis 2027 zur Verfügung. Die Mittel werden auf die Kohlereviere in Brandenburg, Nordrhein-Westfahlen, Sachsen und Sachsen-Anhalt aufgeteilt und entsprechend der für die jeweiligen Reviere aufgestellten Territorialen Pläne für den gerechten Übergang (Territorial Just Transition Plan – TJTP) genutzt. Auf Brandenburg entfallen 786 Millionen Euro.
Die JTF-Förderung zielt insbesondere darauf ab, die im Zuge des Kohleausstiegs wegfallenden Arbeitsplätze zu ersetzen. Gleichzeitig sollen neue Wachstumsperspektiven in den Regionen geschaffen werden. Die JTF-Mittel können u. a. für Maßnahmen zur Gründung oder Transformation von Unternehmen, zur Stärkung von Forschungstätigkeiten, zum Aufbau einer grünen Energieversorgung oder zur Aus- und Weiterbildung von Arbeitskräften eingesetzt werden.