Bekanntmachung Richtlinie zur Fördermaßnahme Anwender – Innovativ: Forschung für die zivile Sicherheit

Richtlinie zur Fördermaßnahme Anwender – Innovativ: Forschung für die zivile Sicherheit im Rahmen des Programms Forschung für die zivile Sicherheit 2012 bis 2017 der Bundesregierung. Bundesanzeiger vom 11.05.2016

Das Rahmenprogramm der Bundesregierung Forschung für die zivile Sicherheit 2012&nbspbis 2017 (http://www.sifo.de) verfolgt das Ziel, den Schutz der Gesellschaft vor Bedrohungen zu verbessern, die zum Beispiel durch Naturkatastrophen, Terrorismus, organisierte Kriminalität und Großschadenslagen ausgelöst werden. Dabei soll die Forschungs­förderung für Anwender intensiviert werden, unter anderem durch Themenoffenheit, kürzere Laufzeiten, vereinfachte Antragstellung und die Möglichkeit, Vorschläge terminunabhängig einzureichen.

Es werden Verbundprojekte mit zwei bis drei Projektpartnern gefördert,

  • die durch innovative, anwendungsorientierte Lösungen dazu beitragen, die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu erhöhen,
  • die am tatsächlichen Bedarf ausgerichtet sind und bei denen die jeweiligen Anwender im Zentrum der Projektidee stehen,
  • denen ein eindeutig ziviles Sicherheitsszenario zugrunde liegt.

Anwender im Sinne dieser Bekanntmachung sind zum Beispiel:

  • Behörden und deren Forschungseinrichtungen,
  • Einrichtungen der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS),
  • Kommunen, Gebietskörperschaften,
  • Betreiber kritischer Infrastrukturen (Verkehr, Versorgung usw.),
  • Sicherheitsdienstleister und vergleichbare Unternehmen der privaten Sicherheitswirtschaft.

Gegenstand der Förderung sind durch Anwender initiierte und koordinierte Forschungs- und vorwettbewerbliche ­Entwicklungsvorhaben, die technologieübergreifend und anwendungsbezogen sind. Wesentliches Ziel der BMBF-Förderung ist die Stärkung der Anwender-Position in Forschungsprojekten. Ergebnisse sollen den direkten, aktuellen Bedarfen der Anwender entsprechen und zielgerichtet deren Handlungsfähigkeiten verbessern.

Um dies zu erreichen, ist im Rahmen dieser Förderrichtlinie ein weites Spektrum von Aktivitäten förderfähig – von der anwendungsbezogenen Erforschung neuer Technologien und Konzepte bis hin zur Weiterentwicklung und Qualifizierung vorhandener Lösungen für spezifische, bisher nicht abgedeckte Anwendungsbereiche.

Es können zum Beispiel folgende Themen aufgegriffen werden:

  • Schutz und Rettung von Menschen, nicht-polizeiliche Gefahrenabwehr, Katastrophenschutz,
  • Kriminalitätsprävention, polizeiliche Gefahrenabwehr,
  • Schutz kritischer Infrastrukturen, Versorgungssicherheit,
  • Schutz vor Terrorismus,
  • Detektion von Gefahrstoffen,

Antragsberechtigt sind Anwender (siehe Nummer 1.1) sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, Behörden und deren Forschungseinrichtungen sowie vergleichbare ­Institutionen. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

Das Auswahlverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Stufe wird eine Projektskizze ausgewählt. Es wird empfohlen, bereits bei der Erstellung der Projektskizze Kontakt mit dem oben genannten Ansprechpartner beim Projektträger aufzunehmen (siehe Nummer 7.1). In der zweiten Stufe werden förmliche Förderanträge von jedem einzelnen Verbundpartner gestellt.

Erste Stufe: Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

Die Verbundpartner reichen, vertreten durch die Koordinatorin/den Koordinator, eine begutachtungsfähige, gut verständliche und ohne weitere Hilfsmittel nachvollziehbare Projektskizze im Umfang von maximal 15 DIN-A4-Seiten (inklusive Anlagen, Schriftgrad 12) ein.

Die Projektskizzen entsprechend der Vorgaben aus der Bekanntmachung können jederzeit eingereicht werden. Bewertungsstichtage sind:

30. Juli 2016
30. Januar 2017
30. Juli 2017

Details zur Förderung finden sie in der Richtlinie hier.

Projektträger:

VDI-Technologiezentrum GmbH
Projektträger Sicherheitsforschung
VDI-Platz 1
40468 Düsseldorf

Ansprechpartner: Herr Dr.-Ing. Frank Sicking
Telefon: +49 2 11/62 14-5 87
Telefax: +49 2 11/62 14-4 84
E-Mail: sicking@noSpamvdi.de