Bekanntmachung: ERA-NET M-era.Net II Materialwissenschaft und Werkstofftechnologien

Richtlinie zur Förderung von Zuwendungen für transnationale Verbundvorhaben innerhalb des ERA-NET M-era.Net II Materialwissenschaft und Werkstofftechnologien - Themenschwerpunkt: Materialien für Intelligente Textilien (smart textiles) - in den Rahmenprogrammen Vom Material zur Innovation und Innovationen für die Produktion, Dienstleistung und Arbeit von morgen.

Förderziel und Zuwendungszweck

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt auf der Grundlage der beiden Rahmen¬programme Vom Material zur Innovation und Innovationen für die Produktion, Dienstleistung und Arbeit von morgen FuE-Projekte zu dem Themenschwerpunkt Materialien für Intelligente Textilien (smart textiles) zu fördern.

Die im Rahmen des M-era.Net II veröffentlichte Ausschreibung ergänzt die nationalen und europäischen Fördermaßnahmen zur Materialforschung. Die Ausschreibung ermöglicht dabei die Zusammenarbeit deutscher Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit akademischen und industriellen Partnern der am M-era.Net II beteiligten Länder/Regionen in FuE-Projekten. Die aktuelle Ausschreibung zielt dabei auf FuE-Projekte, die nur durch eine internationale Zusammenarbeit zum Erfolg zu führen sind.

Die intensive Zusammenarbeit von Unternehmen und öffentlicher Forschung auf europäischer Ebene soll unter anderem zur Vorbereitung zukünftiger Projektanträge unter Horizont 2020 dienen. Außerdem soll der sichere und schnelle Transfer wissenschaftlicher Erkenntnisse in die industrielle Anwendung unterstützt werden. Dabei steht das Thema Materialien für Intelligente Textilien (smart textiles) im Fokus der deutschen Beteiligung.

Diese Fördermaßnahme ist Bestandteil der Hightech-Strategie der Bundesregierung. Sie zielt auf Innovation und Wachstum der Industrie. Dabei kommt der engen Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen im universitären und außeruniversitären Bereich, der Einbindung vor allem auch der Beiträge kleiner und mittelständischer Unternehmen sowie der Verwertung der Projektergebnisse eine besondere Bedeutung zu. Die Ergebnisse des geförderten Vorhabens dürfen nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem EWR3 und der Schweiz genutzt werden.

Rechtsgrundlage

Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA) und/oder der Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK) des BMBF. Ein -Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Nach dieser Förderrichtlinie werden staatliche Beihilfen auf der Grundlage von Artikel 25 Absatz 2 Buchstabe b bis c und Artikel 28 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der EU-Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung – AGVO, ABl. L 187 vom 26.6.2014, S. 1, in der Fassung der Verordnung (EU) 2017/1084 vom 14. Juni 2017 (ABl. L 156 vom 20.6.2017, S. 1) gewährt. Die Förderung erfolgt unter Beachtung der in Kapitel 1 der AGVO festgelegten Gemeinsamen Bestimmungen, insbesondere unter Berücksichtigung der in Artikel 2 der Verordnung aufgeführten Begriffsbestimmungen (vgl. hierzu die Anlage zu beihilferechtlichen Vorgaben für die Förderrichtlinie).

Gegenstand der Förderung

Gegenstand der Förderung sind FuE-Aufwendungen im Rahmen industriegeführter vorwettbewerblicher transnationaler Verbundprojekte, die einen der folgenden Themenschwerpunkte des M-era.Net II Calls adressieren:

  1. Multiskalenmodellierung für die Werkstofftechnik und -verarbeitung
  2. Innovative Oberflächen, Beschichtungen und Grenzschichten
  3. Hochleistungs-Verbundwerkstoffe
  4. Funktionelle Materialien

Verbundprojekte mit deutscher Beteiligung zu den genannten Themenfeldern sind ausschließlich im Hinblick auf den Schwerpunkt Materialien für Intelligente Textilien (smart textiles) förderfähig. Für das Themenfeld Materialien für die Additive Fertigung im Kontext des M-era.Net II wird zeitgleich eine weitere Bekanntmachung im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Projekte, die sowohl Materialentwicklung-, als auch Prozesstechnologien adressieren, nehmen die Zuordnung zum Förderprogramm nach dem jeweiligen Themenschwerpunkt vor.
Als Smart Textiles werden Textilien definiert, die über Zusatzfunktionen verfügen. Es werden Projektvorschläge -erwartet, die die Bereiche Faser/Filamente und/oder Textile Halbzeuge adressieren. In beiden Fällen soll die -Anwendung der FuE-Arbeiten berücksichtigt werden. Hierzu sollten Arbeiten zur Systemintegration Bestandteil des Projektvorschlags sein.

Die detaillierten Ausschreibungstexte des M-era.Net II sind unter https://m-era.net/joint-calls/joint-call-2018 zu finden und für die Antragsausarbeitung unbedingt zu nutzen.

Das Ziel dieser Bekanntmachung ist das Schließen vorhandener Wissenslücken in Bezug auf grundlegende Frage-stellungen, Entwicklung, Herstellung, Handhabung und Analytik, die im Zusammenhang mit Materialien für Intelligente Textilien (smart textiles) stehen. Insbesondere können Aspekte aus den Bereichen Modellierung und Simulation berücksichtigt werden. Hierdurch sollen verlässliche Rahmenbedingungen für den schnellen Transfer von Forschungsresultaten aus den Materialwissenschaften und Werkstofftechnologien sowie den Innovationen für die Produktion, Dienstleistung und Arbeit von morgen in industrielle Anwendungen geschaffen werden.

Die Bekanntmachung richtet sich in Bezug auf die Beteiligung deutscher Partner an innovative, transnationale Forschungsprojekte, die sich mit dem Themenschwerpunkt Materialien für Smart Textiles befassen. Es wird erwartet, dass in den zu fördernden Vorhaben Charakterisierungsmethoden und Verfahren angewendet werden, die dem aktuellen Wissensstand entsprechen. Die Einbeziehung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in die Projektverbünde ist erwünscht, wobei der Nutzen der vorgeschlagenen Forschungsarbeiten für die KMU dargestellt werden muss.

Bewerbungsfrist: 12. Juni 2018, 12:00 Uhr